Vorratsdatenspeicherung illegal
Tags: noneWie heute durch diverse Medien verlautbart und auch auf heise.de lesbar, hat das Bundesverfassungsgericht die zur Zeit praktizierte Vorratsdatenspeicherung für nicht gesetzes konform erklärt. Das war es aber auch schon wieder mit den guten Nachrichten. Die schlechte Nachricht: Die Vorratsdatenspeicherung an sich ist legal und nicht gegen die Verfassung. Allerdings liege die Latte für die Anwendung dieser um einiges höher.
Schlussendlich ist die Schlussfolgerung des Gerichts leider nichts anderes, als eine detaillierte Anleitung an den Gesetzgeber, wie die Vorratsdatenspeicherung doch zur Durchführung kommt. “Wenn die gesetzliche Ausgestaltung dem besonderen Gewicht einer solchen Speicherung Rechnung trägt“, so sei alles erlaubt.
Was heißt das nun? Eigentlich bedeutet das, dass alle zur Zeit aufgezeichneten und aufgehobenen Daten (Speicherungspflicht von 6 Monaten!) von Telekomunikationsanbietern und Internetprovidern unverzüglich zu löschen sind. Es bedeutet aber auch, dass das Bundesverfassungsgericht den Weg für eine “Vorratsdatenspeicherung neu” geebnet hat. Und es wird nur eine Frage der Zeit sein, bis diese in Kraft treten wird.
Datenschützer wird dies natürlich nicht besonders freuen. Und für jeden einzelnen bedeutet das: weiterhin nicht “ungeschützt” im Internet surfen. Diverse Anonymisierungsdienste wie Thor, Proxys oder OpenVPN-Verbindungen nutzen. Nur so können wir es verhindern, dass persönliche Benutzerprofile eines jeden einzelnen von uns angelegt und bestimmt auch ausgewertet werden.


